Auswärtiges Amt schränkt Familiennachzug ein

Eine für viele Familien katastrophale Entwicklung gibt es beim Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen mit subsidiärem Schutzstatus. Bislang war es bewährte Praxis, Sondertermine bei alsbald bevorstehender Volljährigkeit zu erteilen, da das Nachzugsrecht erlischt, wenn die Einreise nicht vor dem 18. Geburtstag erfolgt. Jetzt hat das Auswärtige Amt diese Praxis beendet und sieht den Verlust des Rechtes auf Familiennachzug nicht mehr als Grund für einen Sondertermin an. Dies wird zu dauerhaften Familientrennungen führen, denn die „normale Dauer“ eines Visumverfahrens sind bis zu 2 Jahre. Dies wird für ganz viele unbegleitete Minderjährige, die zumeist mit 16 oder 17 Jahren in Deutschland ankommen, zeitlich nicht mehr zu schaffen sein. Pro Asylund der Niedersächsische Flüchtlingsrat haben zu dieser Verschärfung eindeutig Stellung genommen. Aktuell betroffen sind insbesondere syrische Familien. Für diese kommt erschwerend hinzu, dass die Deutsche Botschaft in Beirut wegen des bewaffneten Konflikts im Libanon nur noch äußerst eingeschränkt arbeitet. Auch bei uns im Projekt sind viele fast Volljährige, die jetzt im Januar 18 Jahre alt werden, von der akuten Verschärfung betroffen und in Sorge und Panik, nachdem sie große Hoffnungen in den raschen Nachzug ihrer Eltern gesetzt hatten. Mit anwaltlicher Unterstützung versuchen wir, diese rigorose Praxis durch Eilanträge beim Verwaltungsgericht noch zu stoppen.

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Umfrage des BUMF zur aktuellen Situation von geflüchteten Minderjährigenund jungen Erwachsenen