BAMF-Entscheidungen: Schutzquote für UMG bei 92,4 % im ersten Halbjahr 2024

Anzahl der Erstanträge unverändert

Im ersten Halbjahr 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylanträge von 3.760 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMG) entschieden, gegenüber 5.940 im gesamten Jahr 2023. Die Gesamtschutzquote für die 10 Hauptherkunftsländer liegt bei sehr erfreulichen 92,4%, allerdings etwas niedriger als im Jahr 2023 (94,6%). Bei den Asylentscheidungen aller Asylsuchender lag die Gesamtschutzquote im ersten Halbjahr nur bei 47%. 7.145 neue Asylanträge von UMG hat das BAMF im ersten Halbjahr registriert und damit ziemlich exakt die Hälfte der Gesamtzahl des Vorjahres (14.432).

Schutz für de facto alle UMG aus Syrien und Afghanistan

Die ganz überwiegende Anzahl der getroffenen Entscheidungen betreffen Syrien (2.298) und Afghanistan (1.168). Bei UMG aus Syrien gab es keine einzige Ablehnung und fast immer subsidiären Schutz, während afghanische UMG zu 83% nur ein Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen haben, bei 10 „Vollablehnungen“ und immerhin 127 Flüchtlingsanerkennungen.

Rückgang der Schutzquote bei vielen Herkunftsländern

Die restlichen der 10 Top Herkunftsländer kommen auf insgesamt nur 294 Entscheidungen. Hier gab es gegenüber 2023 teilweise drastische negative Veränderungen bei den Schutzquoten gegenüber 2023: UMG aus der Türkei nur noch 5,4% statt 8,2%, Iran 21,4% statt 50%, Irak 19% statt 44,4%. Die Asylzahlen für das erste Halbjahr 2024 für UMG sind hier abrufbar.

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