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„Verbesserte Chancen für den Aufenthalt von jungen Geflüchteten” - online

„Verbesserte Chancen für den Aufenthalt von jungen Geflüchteten – das neue Chancenaufenthaltsrecht und die Änderungen bei § 25a, der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen“

Seit dem 1. Januar 2023 gelten Änderungen im Aufenthaltsrecht, die es Geflüchteten, die nur über eine Duldung verfügen, erleichtern soll, eine „richtige“ Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Während das „Chancenaufenthaltsrecht“ in § 104c AufenthG nur die Geflüchteten begünstigt, die bereits vor dem Stichtag1. November 2017 nach Deutschland eingereist sind, besteht für junge Geflüchtete, die noch über keinen gesicherten Aufenthalt verfügen, die Möglichkeit nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a zu bekommen - unabhängig von einem Einreisestichtag. 

Ronni Reimann, Jurist und Projektleiter akinda, erläutert in der Fortbildung die Neuregelungen und legt den Schwerpunkt auf § 25 a, da diese stichtagsunabhängige Regelung dauerhaft für alle jungen Geflüchteten eine Aufenthaltschance bietet. In der Weiterbildung wird es Raum für einzelfallbezogene Fragen geben.

Referent: Ronni Reimann, akinda

Die Veranstaltung ist kostenlos. Den Link mailen wir den Angemeldeten ein paar Tage vor der Veranstaltung zu.

Anmeldung erforderlich: akinda@xenion.org

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6. März

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23. März

Asyl- und Aufenthaltsrecht für junge Geflüchtete