BAMF-Statistik 2024: Schutzquote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete weiterhin sehr hoch!

Im letzten Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylanträge von rund 7.500 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMG) entschieden, gegenüber 5.940 im Jahr 2023. Die Gesamtschutzquote für die 10 Hauptherkunftsländer liegt bei sehr erfreulichen 91,7%, allerdings etwas niedriger als im Jahr 2023 (94,6%).

Schutz für de facto alle UMG aus Syrien und Afghanistan

Die ganz überwiegende Anzahl der getroffenen Entscheidungen betreffen Syrien (4.479) und Afghanistan (2.245). Bei UMG aus Syrien gab es keine einzige Ablehnung und fast immer subsidiären Schutz, während afghanische UMG zu 85% nur ein Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen haben, bei 27 „Vollablehnungen“ und immerhin 216 Flüchtlingsanerkennungen. Die neuen Entwicklungen in Syrien, der Sturz des Assad-Regimes und der darauffolgende Entscheidungsstopp beim BAMF können sich naturgemäß in den Zahlen für 2024 noch nicht niederschlagen.  In diesem Jahr muss aber mit einer grundlegenden Änderung der Entscheidungspraxis des BAMF gerechnet werden.

Rückgang der Schutzquote bei vielen Herkunftsländern

Die restlichen 8 der 10 Top Herkunftsländer betreffen nur insgesamt 726 Entscheidungen. Hier gab es gegenüber 2023 teilweise drastische negative Veränderungen bei den Schutzquoten: UMG aus der Türkei nur noch 3,4% statt 8,2%, Irak 22,2% statt 44,4%.

UMG aus westafrikanischen Ländern (Gambia, Guinea, Benin) erreichen immerhin Schutzquoten von über 30%. Die gesamte BAMF-Statistik für UMG der „top ten“-Herkunftsländer“ ist hier abrufbar. 

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