Lebensbedingungen in Griechenland für UMF erniedrigend - Urteil des EGMR vom 23.5.24 (65275/19)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Prozess des unbegleiteten Flüchtlingskindes W.S. gegen Griechenland am 23. Mai entschieden, dass die Bedingungen für ein unbegleitetes Kind in Griechenland eine “unmenschliche oder erniedrigende Behandlung” darstellten und somit gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. W.S. kam mit 16 Jahren ohne Familie oder Verwandte nach Griechenland, um Schutz vor dem Krieg in Afghanistan zu suchen. Da er allein und völlig der winterlichen Kälte und den Gefahren der Straße ausgesetzt war, ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass Griechenland W.S. sofort in eine geeignete Unterkunft bringen müsse. Stattdessen wurde er in »Schutzhaft« genommen und war auf der Polizeiwache noch schlechteren Lebensbedingungen ausgesetzt. Equal Rights Beyond Borders,die den Fall betreut hat, kommentiert: „Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist eine willkommene. Allerdings stellt das Gericht nur fest, was Personen, die in Griechenland arbeiten, seit Jahren sagen: Die Bedingungen für unbegleitete Kinder sind fürchterlich, und sowohl Griechenland als auch die EU müssen mehr tun, um junge Menschen zu schützen, die in Europa Schutz suchen. Diese Entscheidung ist eine Erinnerung daran, dass jedes Kind das Recht hat, in Sicherheit und Würde zu leben“. Durch die nun beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist zu befürchten, dass sich die Zahl der Kinder, die an den Außengrenzen der EU inhaftiert werden, weiter erhöht. Weitere Informationen hier!